Selbstvertretung
Die Selbstbestimmung unserer Klienten/-innen ist uns ein wichtiges Anliegen. Gemäß der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ fördern und unterstützen wir unsere Klienten/-innen in Bezug auf die Wahlfreiheit der Gestaltung ihres persönlichen Lebens, indem wir eine breite Palette von Wohnformen und Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Alle unsere Angebote weisen ein durchlässiges System auf, das es Klienten/-innen ermöglicht, sich weiterzuentwickeln und andere Wohn- oder Arbeitsverhältnisse anzustreben.
In allen Werkstätten sind Selbstvertretungsgremien installiert. Die Klienten/-innen wählen Vertrauenspersonen, die als Werkstättensprecher/-innen die Belange und Wünsche ihrer Kollegen/-innen vertreten. Zudem finden in allen Bereichen gemeinsame Klientenbesprechungen statt. Die einzelnen Werkstättensprecher/-innen sind untereinander vernetzt und auch in übergeordnete Selbstvertretungsnetzwerke (z. B. ÖAR Wien) eingebunden.