Das Angebot richtet sich an Klient-/innen, für die nach zurzeit gültiger Bundesrichtlinie keine Begleitenden Hilfen auf Grund des Schweregrades der Behinderung angeboten werden kann bzw. keine Lohnkostenzuschüsse durch das Bundessozialamt bzw. das AMS gewährt werden können.
Dabei handelt es sich um Klient/-innen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht aus eigener Kraft in der Lage sind, einen Arbeitsplatz zu erlangen bzw. zu erhalten und dadurch nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.