„Rundherum wohlfühlen"
Der Friseurbesuch oder die Inanspruchnahme der Fußpflege ist im Haus in vierzehntägigem Abstand möglich. Die Bezahlung wird bargeldlos geregelt.
„Rundherum wohlfühlen"
Der Friseurbesuch oder die Inanspruchnahme der Fußpflege ist im Haus in vierzehntägigem Abstand möglich. Die Bezahlung wird bargeldlos geregelt.
Pflegedienstleitung
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