Einzelfallhilfe
Die Nutzung der Einzelfallhilfe erfolgt nach Vereinbarung und steht den Jugendlichen der Notschlafstelle zur Verfügung. Dieses zusätzliche Angebot umfasst z. B. die Abklärung von Rechtsansprüchen, die Unterstützung bei Ausbildungsmöglichkeiten, Hilfe bei der Arbeitssuche und der Wohnraumbeschaffung etc.
Einzelfallhilfe: MO bis SO von 18 bis 22 Uhr (zusätzlich jeweils DO von 9 bis 16 Uhr)